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Datenschutz

Bündnis für Familie im Landkreis Ansbach

Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach

Das Bündnis für Familie wird getragen vom Landkreis Ansbach.
Der Landkreis Ansbach ist eine kommunale Gebietskörperschaft, vertreten durch den Landrat des Landkreises Ansbach, Landrat Dr. Jürgen Ludwig.

Landkreis Ansbach

Crailsheimstraße 1
Landratsamt
91522 Ansbach

Bündnis für Familie

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Datenschutzbeauftragte des Landkreises Ansbach

Firma a.s.k. Datenschutz e.K.

Schulstraße 6a
91245 Simmelsdorf

II. Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde für das Landratsamt Ansbach:

Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Postfach 22 12 19
80502 München

III. Allgemeines zur Datenverarbeitung

1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Das Landratsamt Ansbach verarbeiten personenbezogene Daten der Nutzer grundsätzlich, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie der Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus  tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit das Landratsamt Ansbach für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der das Landratsamt Ansbach unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses des Landratsamtes Ansbach oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

3. Datenlöschung und Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine  Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

4. Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Der Datenschutz ist ein unverzichtbarer Bestandteil rechtmäßigen Verwaltungshandelns und ein Qualitätsmerkmal bürgerorientierter Dienstleistungen. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung gilt seit dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union. Insbesondere die unmittelbar geltende Datenschutz-Grundverordnung sowie das Bayerische Datenschutzgesetz bilden den gesetzlichen Rahmen. Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Ansbach und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Das Informationsschreiben zur Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie auch beim  Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz

IV. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Bei jedem Aufruf der Internetseite www.familienlandkreis.de erfasst das System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.

Folgende Daten werden hierbei erhoben:

  •  Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version
  •  Das Betriebssystem des Nutzers
  •  Den Internet-Service-Provider des Nutzers
  •  Die IP-Adresse des Nutzers
  •  Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  •  Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite zugreift
  •  Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden
  • Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
 Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

3. Zweck der Datenverarbeitung
Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit der informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.

4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.

5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.




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