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Pflege

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko pflegebedürftig zu werden. Für die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen führt drohende oder bereits eingetretene Pflegebedürftigkeit häufig zu erheblichen seelischen und familiären Belastungen (z.B. Berufsaufgabe eines pflegenden Familienmitgliedes) und kann gravierende materielle und soziale Einschränkungen hervorrufen. Familien, die sich unvorbereitet damit auseinandersetzen müssen sind häufig verunsichert und benötigen Rat und Unterstützung. Wir möchten mit den folgenden Informationen (Medizinische Gesichtspunkte, Leistungen und Leistungsvoraussetzungen der Pflegeversicherung, Links zu weiterführenden Inhalten) eine Hilfe zum Umgang mit den oft umfangreichen Problemen geben.

Unter der Rubrik Behinderung finden Sie ebenfalls wichtige Hinweise.

Abschlussbericht zum Forschungsprojekt zur Organisation häuslicher Pflege mit Unterstützung osteuropäischer Haushaltshilfen vorgestellt.

Wie entsteht Pflegebedürftigkeit?

Pflegebedürftigkeit bedeutet Hilfsbedarf bei den alltäglichen Verrichtungen in unterschiedlichem Ausmaß und ist verbunden mit einem zunehmenden Verlust an Selbstständigkeit im Alltag. Sie kann plötzlich oder schleichend entstehen.
Ursachen für die plötzlich eintretende Pflegebedürftigkeit sind fast ausschließlich akute Erkrankungen wie Schlaganfall, schwere Operationen, Allgemeinerkrankungen oder Unfälle. Entwickelt sich Pflegebedürftigkeit schleichend, so bestehen fast immer chronische körperliche oder seelische Erkrankungen, die zu einem Verlust derjenigen Fähigkeiten führen, die zur Bewältigung der alltäglichen Belastungen erforderlich sind. In vielen Fällen werden diese Krankheiten nicht als solche wahrgenommen sondern die nachlassenden Fähigkeiten als altersbedingt und unvermeidlich angesehen.

Welche Erkrankungen führen häufig zu Pflegebedürftigkeit?

Typische körperliche Erkrankungen betreffen den Stoffwechsel, z.B.

  • Diabetes mit Folgeschäden, die das Nervensystem, Augen, das Kreislaufsystem und die Nieren betreffen;
  • Vitaminmangelzustände (B12, Folsäure, Vitamin D);
  • Über- oder Unterfunktionen der Schilddrüse;
  • Osteoporose mit chronischen Schmerzzuständen;
  • Muskelabbau durch eingeschränkte körperliche Bewegung;
  • Schwindel;
  • chronische Erkrankungen von Herz, Kreislauf und Lunge;
  • Durchblutungsstörungen des Gehirns.

Daraus entstehen häufig

  • Gangstörungen, Gleichgewichtsstörungen, häufige Stürze und andere Fähigkeitsstörungen, die die Alltagskompetenz älterer Menschen beeinträchtigen und schließlich zur Pflegebedürftigkeit führen können.

Typische seelische Erkrankungen

sind beginnende Demenzen und Depressionen, die beim älteren Menschen ganz andere Symptome als bei Jüngeren zeigen können. Aber auch Hör- und Sehstörungen können zu Verhaltensweisen führen, die als Störungen der Hirnleistung fehlgedeutet werden können.
Alle diese Krankheiten sind auch im höheren Lebensalter meist gut behandelbar und Pflegebedürftigkeit ist kein wünschenswerter Zustand. Wir wissen inzwischen, dass auch bei älteren Menschen verlorengegangene Alltagsfähigkeiten durch gezielte Übungsbehandlung wiedererlangt werden können. Deshalb hat der Gesetzgeber den Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ formuliert (SGB XI §§ 5 und 31, SGB V § 40).
Erst wenn die Möglichkeiten der medizinischen Behandlung und der medizinischen Rehabilitation ausgeschöpft sind, sollen Leistungen der Pflegekasse gewährt werden.

Kann Pflegebedürftigkeit vermieden werden?

Durch rechtzeitige Erkennung und medizinische Behandlung der zugrundeliegenden Krankheiten sowie durch geeignete Übungsbehandlung durch Krankengymnasten, Ergotherapeuten und andere therapeutische Berufsgruppen können viele der Alltagsfähigkeiten erhalten oder wieder hergestellt werden. Dabei liegt die Erfolgsquote der bayerischen Geriatrie bei rund 85%.

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Begriffe der Altersmedizin

Um den besonderen medizinischen Bedürfnissen älterer Menschen gerecht zu werden, hat sich eine eigene Altersmedizin etabliert.

Geriatrie ist ein Querschnittsfach, das sich mit den Besonderheiten der körperlichen Erkrankungen im fortgeschrittenen Lebensalter befasst. Aufbauend auf der Inneren Medizin beinhaltet die Geriatrie auch Kenntnisse aus Neurologie, Orthopädie, physikalischer Medizin, Schmerzbehandlung und anderen relevanten medizinischen Fächern. Da im höheren Lebensalter seelische und körperliche Erkrankungen gemeinsam auftreten, enthält die Geriatrie auch Elemente aus der Gerontopsychiatrie.

Gerontopsychiatrie ist der Teil des Fachgebietes der Psychiatrie, der sich mit den Besonderheiten der seelischen Erkrankungen bei älteren Menschen befasst. Dazu gehören unter anderem Demenzen, Verhaltensstörungen und Depressionen.

Gerontologie ist die Wissenschaft vom Altern, sie befasst sich mit den physiologischen Prozessen, die mit dem Älterwerden verbunden sind.
Mittlerweile entwickeln auch einzelne klinische medizinische Fächer spezielle Angebote für ältere Menschen, so etwa die Alterstraumatologie, die sich der besonderen Anforderungen bei der Behandlung unfallverletzter älterer Menschen annimmt.

Weitere Informationen

  1. Die verbindliche Definition der Pflegebedürftigkeit ist im § 14 SGB XI geregelt.
  2. Die Stufen der Pflegebedürftigkeit sind im § 15 SGB XI geregelt.
  3. Wer hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse? Die Leistungsvoraussetzungen regelt der § 33 SGB XI.

Einschlägige Gesetze:

  • SGB XI: Elftes Buch des Sozialgesetzbuches – soziale Pflegeversicherung
  • SGB V: Fünftes Buch des Sozialgesetzbuches – Gesetzliche Krankenversicherung
  • SGB IX: Neuntes Buch des Sozialgesetzbuches – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
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