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Versicherungsschutz für ehrenamtlich und freiwillig Engagierte in Bayern

Für viele Menschen gehört bürgerschaftliches Engagement ganz selbstverständlich zu ihrem Leben. Sie drücken so ihren Wunsch nach Mitgestaltung ihres gesellschaftlichen Umfeldes aus, wollen Benachteiligten und Bedürftigen helfen oder gemeinsam mit anderen eigene Interessen befördern. Die große Einsatzfreude lässt allerdings oft die Risiken vergessen, die mit freiwilliger Betätigung verbunden sein können. Oft merken ehrenamtlich Tätige erst im Schadensfall, dass kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Zum 1. April 2007 sind mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung ein Sammel- Haftpflicht- und ein Sammel-Unfallversicherungsvertrag für ehrenamtlich/freiwillig Tätige in Kraft getreten. Die Versicherung ist antrags- und beitragsfrei. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern.

Die von der Staatsregierung mit der Versicherungskammer Bayern abgeschlossenen Verträge schützen insbesondere Ehrenamtliche in den vielen kleinen, rechtlich unselbstständigen Initiativen, Gruppen und Projekten. Wer sich beispielsweise in öffentlichen Ehrenämtern engagiert, in der Kirche und Wohlfahrtspflege oder im Sport, ist meistens schon durch den Träger versichert.

Die Versicherung bietet Versicherungsschutz gegen Unfall- und Haftpflichtrisiken. Auskünfte bekommen Sie von der Versicherungskammer Bayern.

Auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen finden Sie weitere Informationen.

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