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Freiwilligendienste

Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die einen Freiwilligendienst ableisten, in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD), profitieren ab sofort auch von den Vorteilen der Bayerischen Ehrenamtskarte. Viele Informationen über Freiwilligendienste erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
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