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Die Zusammenstellung der in Bayern bestehenden Freistellungsregelungen für ehrenamtlich Tätige wurde durch das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern und das Referat III "Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Freiwilligendienste, Insolvenzberatung" des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vorgenommen.

Sie basiert auf einer aktuellen Abfrage sämtlicher Ressorts der bayerischen Staatsregierung.

Stand: Januar 2020

15.06.2020 
Quelle: Landesnetzwerk bürgerschaftliches Engagement in Bayern 
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