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Aktuelle Mitteilungen

Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die einen Freiwilligendienst ableisten, in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD), profitieren ab sofort auch von den Vorteilen der Bayerischen Ehrenamtskarte.

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