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Beistandschaften - Unterhaltsansprüche von Kindern

Mit einem schriftlichen Antrag an das zuständige Jugendamt kann ein Elternteil eine Beistandschaft beantragen. Gegenstand der Beistandschaft kann die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes sein. Möglich ist aber auch, die Beistandschaft auf eine dieser beiden Angelegenheiten zu beschränken. Weitere Informationen im erhalten Sie im Amt für Jugend und Familie
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