Informationen zu Ihrem Thema:
Familienangehörige eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers, die keine Staatsbürgerschaft eines Unionsstaates besitzen, benötigen ein Einreisevisum, sofern sie nicht durch andere Rechtsvorschriften von der Visumspflicht befreit sind.
Für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen sie einen Aufenthaltstitel. Nach der Einreise erhalten sie von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis-EU. Ansonsten sind sie den freizügigkeitsberechtigten Familienmitgliedern weitgehend gleichgestellt.
Für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen sie einen Aufenthaltstitel. Nach der Einreise erhalten sie von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis-EU. Ansonsten sind sie den freizügigkeitsberechtigten Familienmitgliedern weitgehend gleichgestellt.